Die Kfz Haftpflichtversicherung
für Motorräder
Die
Motorradhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung in
Deutschland. Ohne diese sind Sie nicht berechtigt am Straßenverkehr
teilzunehmen. Die Haftpflichtversicherung umfasst
die
Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter
Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den
Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn
durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Motorrades Personen
verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden
oder abhanden kommen, Vermögensschäden herbeigeführt werden, die weder
mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder
unmittelbar zusammenhängen.
Mitversicherte Personen
sind der
Halter, der Eigentümer, der Fahrer, Beifahrer, d.h. Personen, die im
Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer oder Halter
den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade-
und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleiten. Der
Versicherer gilt als bevollmächtigt, im Namen der versicherten Personen
Ansprüche nach Abs. 1 zu befriedigen und/oder abzuwehren und alle dafür
zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen
Ermessens abzugeben. Für die Leistung des Versicherers bilden die
vereinbarten Versicherungssummen die Höchstgrenze bei jedem
Schadenereignis.
Auch
billige Motorradversicherungen müssen Ihre Leistungen in der
Haftpflichtversicherung nach den AKB richten. Diese sind für den
Haftpflichtschaden ausreichend. Wichtig ist es, darauf zu achten, dass
die Entschädigungssumme so hoch wie möglich gewählt wird, damit man im
Schadensfall eventuell nicht auf einen Teil der zu entschädigenden
Summe mit seinem Privatvermögen haftet. Ein Haftpflicht Vergleich hilft Ihnen
Geld zu sparen.
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