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Günstige Kleinkraftrollerversicherung mittels Moped Versicherungsvergleich finden, Vertrag abschließen und eVB online erhalten! Als Besonderheit können Sie hier Ihre Kleinkraftrad Versicherung auch online abschließen.
KleinkraftrollerversicherungsvergleichBei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo - Fr.: 9:00 - 18:00) unter 03901/82953 oder per e-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Mopedversicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Mit Hilfe unseres Kleinkraftroller Versicherungsvergleich wird es Ihnen nicht schwer fallen, eine günstige Kleinkraftradversicherung zu finden.
Der online Kleinkraftrad Versicherung Preisvergleich der SAW-Assekuranz GmbH.

KleinkraftradAls Kleinkraftrad (auch als Mokick oder Moped bezeichnet) werden motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h bezeichnet. In dieselbe Klasse fallen zulassungsrechtlich auch die vor (und kurz nach) der EU-Führerscheinreform 1998/1999 in Verkehr gebrachten Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, und die in der DDR produzierten Kleinkraftroller, die eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h haben.

KleinkraftradWas sollte man beim Abschluss einer Kleinkraftradversicherung beachten? Beim Versicherungsvertragsabschluss erhält man vom Versicherer jedes Jahr neu ein Kennzeichen, das als Versicherungsbestätigung gilt. Man kann lediglich die Kraftfahrzeughaftpflicht und die Teilkaskoversicherung abschließen. Bei der Tarifberechnung wird lediglich nach der Fahrzeugart gefragt. Hier gibt es das Fahrrad mit Hilfsmotor, das Leichtmofa, das Mofa und das Moped sowie das Kleinkraftrad (Mokickroller oder Kleinkradrad dreirädrig) und das Leichtkraftfahrzeug (Quad vierrädrig oder Leichtmobil vierrädrig mit max. 350 Kg). Der Krankenfahrstuhl kann ebenfalls über ein Mopedkennzeichen versichert werden. Einige Gesellschaften gewähren Sondernachlässe, wenn kein Fahrer unter 23 mit dem Kleinkraftroller fährt. Die Vermietung an Selbstfahrer ist generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Maßgeblich für die Leichtkraftradversicherung sind die allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung von Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen (AKB-Moped). Zusätzlich gilt der Tarif für Kleinkrafträder /-roller einschließlich der Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung von Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen (TB Moped). Der Versicherungsvertrag umfasst die Fahrzeugteilversicherung nur, wenn dieses ausdrücklich vom Versicherungsnehmer beantragt wurde. Das Versicherungsverhältnis erlischt immer am 28. februar des nachfolgenden Jahres, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
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