Wann können
Sie den Versicherungsvertrag kündigen?
Sie
können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die
Kündigung ist nur wirksam, wenn sie der Motorrad Versicherung
spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Sie sind berechtigt, einen
vorläufigen Versicherungsschutz zu kündigen. Die Kündigung wird sofort
mit deren Zugang bei der Motorrad Versicherung wirksam. Nach
dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen.
Die Kündigung muss der Motorrad Versicherung innerhalb eines
Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen
oder innerhalb eines Monats, nachdem sie in der Haftpflichtversicherung
ihre Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das
gleiche gilt, wenn die Motorrad Versicherung Ihnen in der
Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des
Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in
der Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats
seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen
Urteils kündigen. Vorsicht!
Bei einer sofortigen Kündigung haben Sie keinen Anspruch auf die
Rückerstattung des gezahlten Beitrages.
Veräußern
Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der
Vertrag auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt,
den
Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis
vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangen der
Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit
sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags endet. Erhöhen
die Motorrad Versicherungen aufgrund
ihres Beitragsanpassungsrechts den Beitrag, können Sie den
Vertrag
innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung der
Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens
jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden
wäre.
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