Die Vollkaskoversicherung
für Motorräder
In
der Vollkasko Versicherung für Motorräder ist sind Schäden die auf
Grund eines Teilkaskoschadens verursacht werden integriert. Bei einem
Teilkaskoschaden wird der Schadenfreiheitsrabatt für die
Vollkaskoversicherung nicht belastet. Versichert ist
Ihr Motorrad gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust infolge eines
Unfalles sowie durch mut- oder böswillige Handlungen. Vom
Versicherungsschutz umfasst sind auch dessen als mitversichert
aufgeführte Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes
Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind
(mitversicherte Teile).
Unfall Versichert
sind Unfälle des Motorrades. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen
plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes
Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund
eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen
z. B. Schäden am Motorrad durch Abnutzung, Verwindungsschäden,
Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Motorrades.
Mut- oder böswillige
Handlungen Versichert sind mut- oder böswillige
Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das
Motorrad zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen
anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des
Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Reparateur, Hotelangestellter) oder
in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B.
dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Marderbiss-Folgeschäden Durch
Marderbiss verursachte hinausgehende Schäden
an Krafträdern sind in der Kfz Versicherung immer mit
versichert. Über eine Autovermietung erhalten Sie gegen ein kleines Entgelt ein Leihfahrzeug. |