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Hier geht es direkt zum online Motorrad Versicherungsvergleich.
Günstige Vollkasko Versicherung mittels Motorrad Versicherungsvergleich finden, Vertrag abschließen und eVB online erhalten! Als Besonderheit können Sie hier Ihre Motorrad Versicherungen auch online abschließen.
Vollkaskoversicherung MotorradBei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo - Fr.: 9:00 - 18:00) unter 03901/82953 oder per e-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Motorradversicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Wir führen für Sie den Motorrad-Versicherungsvergleich kostenlos und unverbindlich durch.
Die Vollkaskoversicherung für Motorräder

ChopperIn der Vollkasko Versicherung für Motorräder ist sind Schäden die auf Grund eines Teilkaskoschadens verursacht werden integriert. Bei einem Teilkaskoschaden wird der Schadenfreiheitsrabatt für die Vollkaskoversicherung nicht belastet. Versichert ist Ihr Motorrad gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust infolge eines Unfalles sowie durch mut- oder böswillige Handlungen. Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch dessen als mitversichert aufgeführte Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile).

BikerUnfall
Versichert sind Unfälle des Motorrades. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z. B. Schäden am Motorrad durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Motorrades.

Mut- oder böswillige Handlungen
Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Motorrad zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Reparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Marderbiss-Folgeschäden
Durch Marderbiss verursachte hinausgehende Schäden an Krafträdern sind in der Kfz Versicherung immer mit versichert. Über eine Autovermietung erhalten Sie gegen ein kleines Entgelt ein Leihfahrzeug.

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