Kündigungsmöglichkeiten

🏍️ Kündigungsmöglichkeiten bei Kfz-Versicherungen – So klappt der Wechsel stressfrei

Der Wechsel einer Kfz-Versicherung kann bares Geld sparen – doch viele Fahrzeughalter wissen nicht, wann und wie sie kündigen dürfen. In diesem Beitrag erklären wir alle Kündigungsmöglichkeiten verständlich und aktuell: Von der regulären Kündigung bis zu Sonderkündigungsrechten, inklusive Fristen, Voraussetzungen und praktischen Tipps.

Zudem erfahren Sie, wie Sie nach der Kündigung direkt eine günstigere Motorrad- oder Kfz-Versicherung finden – online, unabhängig und kostenfrei.

Sie haben Fragen? Nutzen Sie unsere Hotline (Montag bis Donnerstag von 9:00 – 18:00 und Freitag von 09:00 – 13:00) unter +49 (0)3901/82953 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kfz@saw-assekuranz.de.

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📅 1. Ordentliche Kündigung zum Vertragsende

Die ordentliche Kündigung ist die klassische Form der Vertragsbeendigung. Die meisten Kfz-Versicherungen laufen jährlich und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.

Frist:

  • In der Regel ein Monat vor Ablauf – meist ist das der 30. November für Verträge, die zum 1. Januar begonnen haben.

Tipp: Prüfen Sie Ihre Police auf das genaue Ablaufdatum und die Kündigungsfrist.

⚠️ 2. Sonderkündigungsrecht – bei Beitragserhöhung oder Schadenfall

Unter bestimmten Umständen dürfen Sie Ihre Versicherung außerhalb der regulären Frist kündigen:

  • Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung

  • Fahrzeugwechsel (z. B. Neukauf)

  • Schadenregulierung (nach einer Teil- oder Vollkaskozahlung)

Frist: Innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung bzw. Schadenentscheidung.

Gut zu wissen: Auch Änderungen der Typklasse oder Regionalklasse können zur Kündigung berechtigen – allerdings nur, wenn der Beitrag dadurch steigt.

📃 3. Kfz-Verkauf oder Stilllegung – automatische Vertragsbeendigung

Beim Verkauf oder der Abmeldung eines Fahrzeugs endet der Versicherungsvertrag automatisch – Sie müssen in dem Fall keine separate Kündigung einreichen.

Wichtig:
Informieren Sie Ihre Versicherung dennoch schriftlich, um Missverständnisse zu vermeiden und eine Beitragsrückerstattung zu sichern.

📦 4. Widerruf – Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen

Haben Sie erst kürzlich eine Versicherung abgeschlossen, können Sie vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen:

  • Frist: 14 Tage nach Vertragsschluss

  • Form: Schriftlich – per E-Mail, Fax oder Brief

Sie benötigen keine Begründung – der Vertrag wird dann vollständig rückabgewickelt.

📝 5. Form und Tipps zur Kündigung

Form:

  • Schriftlich per Brief, Fax oder oft auch per E-Mail

  • Unterschrift nicht immer nötig, aber empfehlenswert

Inhalt:

  • Name, Anschrift

  • Versicherungsscheinnummer

  • Kündigungszeitpunkt oder -grund

  • Unterschrift

📥 Musterkündigungen bietet z. B. die gemeinnützige Plattform Finanztip.de – kostenlos und rechtssicher.

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Nach der Kündigung sollten Sie keine Zeit verlieren: Ein lückenloser Versicherungsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben.
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Häufige Fragen zu Kündigungsmöglichkeiten (FAQ)

Kündigungsmöglichkeiten1. Kann ich meine Kfz-Versicherung jederzeit kündigen?

Nein, in der Regel nur zum Vertragsende oder bei einem Sonderkündigungsrecht wie Beitragserhöhung oder Schadenfall.

2. Was passiert, wenn ich zu spät kündige?

Dann verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei Sonderfällen möglich.

3. Muss ich schriftlich kündigen?

Ja, die Kündigung sollte schriftlich erfolgen – per Brief, Fax oder E-Mail. Manche Anbieter bieten auch Online-Kündigungsformulare an.

4. Was ist bei Fahrzeugverkauf zu beachten?

Der Vertrag endet automatisch. Dennoch sollte die Versicherung schriftlich informiert werden, um eine Rückzahlung zu ermöglichen.

5. Wie finde ich nach der Kündigung den besten Tarif?

Nutzen Sie Vergleichsrechner wie auf unserer Website. Dort erhalten Sie einen transparenten Überblick über Preise und Leistungen.