Vollkaskoversicherung

VollkaskoversicherungBei Fragen zur Vollkaskoversicherung stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Montag bis Donnerstag von 9:00 – 18:00 und Freitag von 09:00 – 13:00) unter 03901/82953 oder per e-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den Motorrad Vollkasko Versicherungen. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Motorrad Vollkasko Teilkasko Versicherung unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Motorrad Vollkasko jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Mit Hilfe unseres Motorrad Vollkaskoversicherung Rechner wird es Ihnen nicht schwer fallen, eine günstige Motorrad Vollkaskoversicherung zu finden.

Der Motorrad Vollkaskoversicherung Vergleich

Günstige Vollkaskoversicherung für das Motorrad mittels Motorrad Vergleich finden, Vertrag abschließen und eVB online erhalten! Als Besonderheit können Sie hier Ihre Motorrad Vollkasko Versicherungen auch online abschließen. In der Vollkasko Versicherung für Motorräder sind Schäden die auf Grund eines Teilkaskoschadens verursacht werden integriert.

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Vollkaskoversicherung-Vergleich für Motorräder

Bei einem Teilkaskoschaden wird der Schadenfreiheitsrabatt für die Vollkaskoversicherung nicht belastet. Versichert ist Ihr Motorrad gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust infolge eines Unfalles sowie durch mut- oder böswillige Handlungen. Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch dessen als mitversichert aufgeführte Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile).

Unfall

VollkaskoversicherungVersichert sind Unfälle des Motorrades. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z. B. Schäden am Motorrad durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Motorrades.

Mut- oder böswillige Handlungen
Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Motorrad zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Reparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Marderbiss-Folgeschäden
Durch Marderbiss verursachte hinausgehende Schäden an Krafträdern sind in der Kfz Versicherung immer mit versichert.

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